U2 - Antwort auf Fachaufsichtsbeschwerde - KEHRTWENDE - Bad Homburg

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U2 - Antwort auf Fachaufsichtsbeschwerde

Aktuell
Fachaufsicht antwortet – zentrale Fragen zur U2 bleiben weiterhin offen !
Die KEHRTWENDE – Bad Homburg hat eine Antwort des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen auf ihre Fachaufsichtsbeschwerde zur U2-Verlängerung erhalten.
Nach monatelangem Warten fällt die Rückmeldung jedoch ernüchternd aus:
Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den zentralen Kritikpunkten erfolgt nicht.
Symbolbild (KI-generiert): Fachaufsichtsbehörde antwortet  ___   Audio auf Basis eigener Inhalte


Die Fachaufsicht ist innerhalb der Verwaltung dafür zuständig, nicht nur die Rechtmäßigkeit, sondern auch die fachliche Richtigkeit von Entscheidungen nachgeordneter Behörden zu prüfen.
Sie soll insbesondere:
  • fachliche Fehler erkennen und bewerten,
  • widersprüchliche Behördenaussagen aufklären,
  • sowie sicherstellen, dass Entscheidungen auf einer sachlich korrekten und nachvollziehbaren Grundlage getroffen werden.
Gerade bei komplexen Infrastrukturprojekten kommt der Fachaufsicht daher eine zentrale Kontrollfunktion zu.

Welche Aufgabe hat die Fachaufsicht?

Keine Prüfung der entscheidenden Fragen
Gegenstand der Fachaufsichtsbeschwerde vom 03.01.2026 war u.a. die fachliche Prüfung zu:
  • F
    ehler bei der Bewertung der Nutzen-Kosten-Untersuchung 2009,
  • widersprüchliche Behördenaussagen
  • erhebliche offene Fragen zur Finanzierung
  • zum vorzeitigen Baubeginn der U2-Verlängerung
  • ohne dass eine aktuelle NKU 2025 und ein Fördermittelbescheid vorliegt.
Insbesondere bleibt weiterhin ungeklärt, auf welcher aktuellen wirtschaftlichen Grundlage das U2-Projekt bewertet wird.

Die Fachaufsicht stellt nun fest, dass die Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) aus dem Jahr 2009 keine maßgebliche Entscheidungsgrundlage gewesen sei.
 
Gleichzeitig bleibt unbeantwortet,
 
  • auf welcher wirtschaftlichen Grundlage das Projekt tatsächlich bewertet wurde,
  • wie mit den nachgewiesenen Unstimmigkeiten in den damaligen Berechnungen umgegangen wird,
  • und ob diese Fehler in einer neuen Bewertung korrigiert wurden.

Dabei ist festzuhalten, dass die NKU 2009 gerade den Zweck hatte, auf Grundlage der prognostizierten zusätzlichen Fahrgäste die Wirtschaftlichkeit des U2-Gesamtprojekts zu ermitteln.
Das Ergebnis dieser Untersuchung war ein Nutzen-Kosten-Index von 2,15.

Dieser Wert bildete in der öffentlichen und politischen Bewertung eine zentrale Grundlage für die Darstellung der Wirtschaftlichkeit des Projekts.
Er floss damit sowohl in die Begründung des Planfeststellungsbeschlusses 2016 als auch in den Bürgerentscheid 2018 ein.
 
Im Planfeststellungsbeschluss 2016 wird auf den Seiten 58 bis 60 ausdrücklich ausgeführt, dass die zugrunde liegende Nutzen-Kosten-Untersuchung durch die zuständige Fachbehörde Hessen Mobil geprüft wurde und keine Beanstandungen festgestellt wurden. (siehe Anlagen)
 
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die jetzige Einordnung der Fachaufsicht, die NKU 2009 sei keine maßgebliche Entscheidungsgrundlage gewesen, mit der damaligen behördlichen Prüfung und Bewertung in Einklang zu bringen ist.
 
Sollten sich die inzwischen aufgezeigten Unstimmigkeiten in den damaligen Annahmen bestätigen, würde sich daraus zugleich die Frage ergeben, ob die fachliche Prüfung durch die zuständige Behörde zum damaligen Zeitpunkt ausreichend war.
 
Gerade in einem solchen Fall wäre es Aufgabe der Fachaufsicht, etwaige fachliche Defizite oder Bewertungsfehler einer nachgeordneten Behörde zu erkennen, aufzuklären und nachvollziehbar zu bewerten.
 
Auch konkrete Hinweise auf fehlerhafte Datengrundlagen – etwa bei Fahrgastzahlen – werden bislang nicht geprüft oder bewertet.

Neue NKU – aber keine Transparenz
Parallel wird öffentlich erklärt, dass inzwischen eine neue Nutzen-Kosten-Untersuchung erstellt, geprüft und an den Bund übermittelt worden sei.
Gleichzeitig liegt bis heute:
  • keine veröffentlichte NKU vor,
  • kein Fördermittelbescheid,
  • und keine nachvollziehbare wirtschaftliche Grundlage für die Fortführung des Projekts.

Damit entsteht ein erhebliches widersprüchliches Bild zwischen öffentlicher Darstellung, behördlicher Prüfung und Kommunikation und tatsächlichem Verfahrensstand.

Bau läuft – Grundlage unklar
Trotz dieser offenen Fragen wird das Projekt weiter vorangetrieben.
Bereits seit 09. Dezember 2025 wird gebaut, obwohl offiziell die Förderfähigkeit weiterhin nicht abschließend geklärt ist.

Veränderte Rahmenbedingungen bleiben unberücksichtigt
Hinzu kommt eine Entwicklung, die in der bisherigen Bewertung offensichtlich keine Rolle spielt:
Die aktuellen geopolitischen militärischen Spannungen im Persischen Golf führen zu erheblichen Unsicherheiten bei Energiepreisen, Materialverfügbarkeit und Lieferketten.
Diese Faktoren haben unmittelbare Auswirkungen auf Baukosten und Projektfinanzierung.

Gerade bei einem langfristigen Infrastrukturprojekt müssten solche Risiken
Bestandteil einer aktuellen Wirtschaftlichkeitsbewertung sein.
Ob und wie diese Entwicklungen in der neuen NKU berücksichtigt wurden, ist bislang nicht transparent.

Fazit: Mehr Fragen als Antworten
Die Antwort der Fachaufsicht schafft keine Klarheit, sondern verstärkt die bestehenden Zweifel:
  • Welche wirtschaftliche Grundlage gilt aktuell?
  • Oder ist diese aktuell nicht zu ermitteln?
  • Wie wird der PFB von 2016 und der Bürgerentscheid von 2018 bewertet, die beide mit fraglichen Fahrgastprognosen aus der NKU 2009 begründet wurden?
  • Liegt eine geprüfte NKU vor – und wenn ja, warum ist sie nicht öffentlich?
  • Auf welcher Basis soll der Bund über Fördermittel entscheiden?

Die KEHRTWENDE – Bad Homburg sieht hier weiterhin erheblichen Klärungsbedarf.
Gerade bei einem Projekt dieser Größenordnung erwarten die Bürger eine transparente, nachvollziehbare und aktuelle Entscheidungsgrundlage – bevor irreversible Fakten geschaffen werden die unsere Stadt jahrelang bindet.

Fachaufsichtsbeschwerde vom 03.01.2026
und
Nachtrag vom 13.01.2026

Fachaufsicht antwortet – zentrale Fragen zur U2 bleiben weiterhin offen !

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