Aktueller Stand - Fachaufsichtsbeschwerde zur Verlängerung U2 - KEHRTWENDE - Bad Homburg

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Aktueller Stand - Fachaufsichtsbeschwerde zur Verlängerung U2

1. Mobilität neu denken
Warum hier auch der aktuelle Verfahrensstand zur U2-Verlängerung erläutert wird

Die Bürgerliste KEHRTWENDE Bad Homburg setzt sich im Rahmen ihres 1.Wahlprogrammpunkts für eine S-Bahnstation Gonzenheim–Haberweg als clevere und kostenschonende Alternative zur geplanten Verlängerung der U-Bahnlinie U2 ein.

Da das offizielle Projekt „U2-Verlängerung bis zum Bahnhof Bad Homburg“ nachweislich auf umstrittenen Prognosegrundlagen beruht und derzeit Gegenstand einer aufsichtsrechtlichen Prüfung auf Landesebene ist, halten wir es für notwendig,die Öffentlichkeit transparent über den aktuellen rechtlichen und fachlichen Stand dieses Vorhabens zu informieren.
Die nachfolgenden Informationen dienen der Einordnung, warum eine Neubewertung der bisherigen Planung erforderlich ist und weshalb alternative Lösungen für die Mobilität in Bad Homburg ernsthaft geprüft werden sollten.
Fachaufsichtsbeschwerde zur Verlängerung der U-Bahnlinie U2

Aktueller Stand - Informationen für die Öffentlichkeit

 
Die Bürgerliste KEHRTWENDE Bad Homburg informiert an dieser Stelle über den aktuellen Stand
einer behördlichen fachaufsichtlichen Prüfung
zur Verlängerung der U-Bahnlinie U2 zum Bahnhof Bad Homburg.
 
Anlass ist die Frage, ob zentrale Entscheidungen zum Projekt
– insbesondere der Planfeststellungsbeschluss von 2016 und der Bürgerentscheid von 2018
- auf einer sachlich zutreffenden und methodisch korrekten Grundlage beruhten und
ob das Vorhaben angesichts inzwischen bekannter Probleme verantwortbar weitergeführt wird.


Foto und Illustration - Kirsten Baum, Bad Homburg
U-Bahn im 1-gleisigen U-Bahnschacht bei der Durchfahrt unterhalb der S-Bahnbrücke Frankfurter Landstraße   


1. Die Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) 2009

Grundlage für
  • Planfeststellungsbeschluss 2016
  • und Bürgerentscheid von 2018
Im Jahr 2009 wurde für die geplante Verlängerung der U-Bahnlinie U2 eine Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) erstellt. Diese Untersuchung sollte klären, ob das Vorhaben aus verkehrlicher und wirtschaftlicher Sicht sinnvoll ist.
 
Zentrales Ergebnis der NKU 2009 war ein Nutzen-Kosten-Faktor von 2,15. Damit galt das Projekt als deutlich wirtschaftlich und förderwürdig.
 
Eine zentrale Annahme dieser NKU war die Prognose von rund 3.100 neuen Fahrgästen pro Werktag, die durch die Verlängerung der U2 entstehen sollten.

2. Problematische Fahrgastannahmen in der NKU 2009

Bei einer detaillierten Auswertung der NKU 2009 – insbesondere der Darstellungen auf Seite 10 der Untersuchung – zeigt sich jedoch, dass diese Zahl der „neuen Fahrgäste“ nicht ausschließlich auf die Verlängerung der U2 nach Bad Homburg zurückzuführen sind.

Ein erheblicher Anteil der prognostizierten neuen Fahrgäste entfällt auf den Binnenverkehr Frankfurt.
Dabei handelt es sich um Fahrten innerhalb des Frankfurter Stadtgebiets, die keinen direkten Bezug zur Verlängerung der U2 bis nach Bad Homburg haben.
Nach den vorliegenden Unterlagen sind dies rund 900 Fahrgäste pro Werktag, die dennoch in die Gesamtzahl der „neu gewonnenen Fahrgäste“ eingerechnet wurden.

Diese Vorgehensweise wirft die Frage auf, ob die NKU 2009 sachgerecht erstellt wurde.  Denn nach den Grundsätzen der standardisierten Bewertung dürfen nur solche Verkehrsverlagerungen berücksichtigt werden, die durch das konkrete Projekt ausgelöst werden. Die NKU 2009 diente anschließend als Grundlage für den Planfeststellungsbeschluss 2016 und den Bürgerentscheid 2018.
 
 
 

3. Bedeutung der NKU 2009 für den Planfeststellungsbeschluss 2016

Die NKU 2009 blieb nicht eine rein interne Vorprüfung, sondern begründete nachweislich die weiteren Entscheidungen.
Im Planfeststellungsbeschluss Nr. 77 vom 25. Januar 2016 wird auf den Seiten 58 bis 60 ausdrücklich auf die verkehrliche Nachfrageprognose und die erwarteten zusätzlichen Fahrgäste Bezug genommen. Dort wird u. a. ausgeführt, dass die Verlängerung der U2 zu einer erheblichen Steigerung der Fahrgastzahlen von 3.100 zusätzlichen Fahrgästen pro Wochentag führe und damit verkehrlich sinnvoll sei. Die im Planfeststellungsbeschluss dargestellten Erwägungen stützen sich dabei erkennbar auf die Ergebnisse der NKU 2009.
 
Damit war die NKU 2009 Bestandteil der Begründung des Planfeststellungsbeschlusses und nicht lediglich eine unverbindliche Vorüberlegung.

4. Rolle der NKU 2009 beim Bürgerentscheid 2018

Auch im Vorfeld des Bürgerentscheids am 28. Oktober 2018 spielte die NKU 2009 eine zentrale Rolle. In Informationsveranstaltungen, Präsentationen und öffentlichen Erläuterungen wurde wiederholt auf die hohe Wirtschaftlichkeit des Projekts und die prognostizierten rund 3.100 neuen Fahrgäste pro Werktag verwiesen.
 
Diese Zahlen wurden der Bürgerschaft als wesentliches Argument für die Sinnhaftigkeit und Zukunftsfähigkeit des Projekts vermittelt. Eine differenzierte Darstellung, dass ein erheblicher Teil dieser Fahrgäste aus dem Frankfurter Binnenverkehr stammt und keinen direkten Bezug zur Verlängerung nach Bad Homburg hat, erfolgte dabei nicht.
 
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Bürgerentscheids auf einer vollständig zutreffenden Informationsgrundlage entschieden haben.

5. Aktuelle Entwicklungen und vorgezogener Baubeginn
 
Nach Auskunft des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr liegt bislang kein Förderbescheid für das Vorhaben vor. Gleichzeitig wurde im Dezember 2025 mit vorbereitenden Baumaßnahmen begonnen.
 
Bund und Land haben darauf hingewiesen, dass ein vorzeitiger Baubeginn auf eigenes Risiko erfolgt und unter Umständen Auswirkungen auf die Förderfähigkeit haben kann, wenn über das unbedingt notwendige Mindestmaß hinaus gebaut wird. Landesbehörden sowie der Hessische Landtag sind über diese Situation informiert.

6. Fachaufsichtsbeschwerde beim Hessischen Wirtschaftsministerium
 
Vor diesem Hintergrund wurde am 03.01.2026 beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum eine Fachaufsichtsbeschwerde eingereicht. Am 13.01.2026 wurde diese Beschwerde ergänzt.
Mit Schreiben vom 14.01.2026 bestätigte das Ministerium den Eingang der Fachaufsichtsbeschwerde.
Das Verfahren ist derzeit anhängig.

Gegenstand der Beschwerde ist insbesondere die Frage,
 
  • ob die Entscheidungsgrundlagen des Projekts zutreffend waren,
  • wie mit inzwischen bekannten Zweifeln an der NKU 2009 umzugehen ist,
  • und welche haushalts- und förderrechtlichen Risiken aus dem weiteren Baufortschritt entstehen.
   

7. Ziel dieser öffentlichen Darstellung

Diese Seite dient der sachlichen Information der Öffentlichkeit über ein laufendes aufsichtsrechtliches Verfahren.
 
Sie soll transparent machen,
 
  • welche Grundlagen das Projekt hatte,
  • welche Fragen sich aus heutiger Sicht stellen,
  • und warum eine fachaufsichtliche Prüfung erfolgt.
     
Es handelt sich ausdrücklich um keine Vorwegnahme einer behördlichen Entscheidung.
Über den Fortgang und das Ergebnis der Prüfung werden wir informieren, sobald neue belastbare Informationen vorliegen.

Fachaufsicht antwortet – zentrale Fragen zur U2 bleiben weiterhin offen !

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