Brandschutz und Nutzungsänderung - KEHRTWENDE - Bad Homburg

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Brandschutz und Nutzungsänderung

2. Kurhaus erhalten - Zukunft gestalten
das heutige Kurhaus Bad Homburg
– der Brandschutz im Bestand –


Auf der Internetseite der Stadt Bad Homburg wird behauptet,
„Vor allem der Brandschutz ist in einem katastrophalen Zustand“
 
Diese Darstellung bedarf einer sachlichen Einordnung.



Das Kurhaus wurde zuletzt brandschutztechnisch abgenommen bis August 2023, mit sachverständiger Freigabe der Flucht- und Rettungswege durch die Endreß Ingenieurgesellschaft mbH, Frankfurt.
Trotz technischer Weiterentwicklungen im Bereich des Brandschutzes (DIN 14096:2022, DIN EN 16763, DIN 14675, u. a.) besteht für Bestandsgebäude weiterhin Bestandsschutz, sofern:
  • keine wesentliche Nutzungsänderung erfolgt,
  • keine bauliche Erweiterung vorgenommen wird,
  • und keine konkrete Gefährdungslage nachgewiesen ist.
Das würde bedeuten:
Für den derzeitigen Nutzungszweck als Veranstaltungshaus mit öffentlichen Bereichen, Gastronomie, Foyers und Konferenzräumen bestünde kein akuter Anpassungsbedarf des Brandschutzes an neue Brandschutznormen. Eine Sanierung wäre technisch möglich, aber wohl nicht rechtlich erforderlich.
1. Keine grundlegende Änderung der brandschutzrechtlichen Anforderungen im Bestand.
Das Kurhaus wurde rechtmäßig im Jahr 1984 errichtet und jahrzehntelang als Veranstaltungs- und Kulturstätte genutzt.

Wie öffentlich bekannt wurde, ist geplant, die Spielbank Bad Homburg aus dem Kurpark in das neue Kurhaus zu verlegen. Damit würde aus brandschutzrechtlicher Sicht eine wesentliche Nutzungsänderung (§ 63 HBO, § 14 MBO) vorliegen.
 
Dies hat unmittelbare und umfassende Konsequenzen und Entfall des Bestandsschutzes für wesentliche Gebäudebereiche.
           
Es wäre also nicht der „katastrophale“ Zustand des Brandschutzes [1] im aktuellen Kurhauses, so wie es Verantwortliche der Stadt medial verbreiten, sondern die beabsichtigte NUTZUNGSÄNDERUNG durch die Integration der Spielbank, die einen umfassenden Neubau erst notwendig macht – oder, sollte die Spielbank in das heutige Kurhaus einziehen - alternativ eine vollständige Sanierung des heutigen Kurhauses unter Maßgabe der aktuellen Normen.
 


   
 
[1]     Vgl. Guntersdorf _ „Vor allem der Brandschutz ist in einem katastrophalen Zustand“
 
 
2. Der entscheidende Auslöser:  die geplante Nutzungsänderung durch Spielbankeinzug
Eine Spielbank stellt baurechtlich eine andere Nutzung dar als ein Kultur- und Veranstaltungsgebäude.

Fazit:
Der zentrale Punkt ist:
Nicht das heutige Kurhaus ist das brandschutztechnische Problem.
Die beabsichtigte Verlagerung der Spielbank ist es.
 

Diese Stellungnahme stellt keine rechtsverbindliche Bewertung im Sinne eines förmlichen Gutachtens dar, sondern spiegelt eine fachliche Einschätzung auf Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen und normativer Grundlagen wider. Eine abschließende Prüfung obliegt den zuständigen Fachbehörden und Sachverständigen.

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